Elternverein

Liebe Eltern!
Wir freuen uns sie im heurigen Schuljahr begrüßen zu dürfen. Die vorrangigen Ziele unseres Vereins sehen wir darin, dass wir in enger Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper, optimale Bedingungen für unsere Kinder zu schaffen versuchen.
Damit uns das auch gelingt, sind wir natürlich auch auf ihre Mitgliedschaft angewiesen. Denn jedes Mitglied mehr gibt uns mehr finanziellen Spielraum um die Anliegen der Schule besser unterstützen zu können.
Der Vorstand
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| Vorsitzende: | Vorsitzender Stv.: | Kassier: | Kassier Stv.: | Schriftführer: |
| Ursula Hosner |
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. | Schmid Gerald | Schmid Monika | Fenneis Maria |
Einige Auszüge aus dem Statut
§ 5 Mittel zur Erreichung des Zweckes des Elternvereines
Die für den Vereinszweck notwenigen Mittel werden durch die Beiträge der Vereinsmitglieder, Spenden, Erträgnisse von Veranstaltungen, Vermächtnisse, Sammlungen usw. aufgebracht.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich in der Hauptversammlung festgesetzt.
Die Vereinsmitglieder (§ 3 Abs. 1) haben den Mitgliedsbeitrag nur einmal zu entrichten, auch wenn mehrere Kinder, über die sie die elterliche Gewalt besitzen, die im § 1 genannte Schule besuchen. Besuchen andere Kinder der Vereinsmitglieder (§ 3 Abs. 1)andere Schulen (private und öffentliche), haben die Vereinsmitglieder einen anteiligen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wenn sie dem Elternverein der anderen Schule angehören. Der Aliquote Teil bestimmt sich nach der Zahl der Schulen, welche die Kinder besuchen.
Der Elternausschuss kann in berücksichtswerten Fällen Vereinsmitglieder (§ 3 Abs. 1) von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ganz oder teilweise für jeweils ein Schuljahr befreien.
§ 10 Elternausschuss
Die Geschäfte des Elternvereins werden, soweit sie nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind vom Elternausschuss besorgt.
Der Elternausschuss besteht in der Regel aus doppelt so vielen Mitgliedern, als in der Schule Klassen eingerichtet sind, mindestens aber aus 8 Personen. Eine von dieser Regel abweichende Mitgliederzahl ist von der Hauptversammlung zu beschließen. Die gewählten Klassenvertreter (bzw. Stellvertreter) gehören, wenn sie Mitglieder des Elternvereins sind, dem Elternausschuss an.
Die Wahl der Mitglieder des Elternausschusses (des jeweiligen Klassenforums) erfolgt auf Grund des Vorschlages eines Wahlkomitees, das aus mindestens drei Vereinsmitgliedern zu bestehen hat und von der Hauptversammlung zu bestellen ist.
Die außerordentliche Hauptversammlung kann den Elternausschuss oder einzelne Mitglieder ihrer Funktion entheben, wenn sie durch ihr Verhalten den Vereinszweck schädigen, insbesondere wenn sie durch wiederholtes Fernbleiben von den Sitzungen des Elternausschusses dessen Arbeit lahm legen.

Wir benötigen in unserem Vorstand noch dringend einen oder mehrere fremdsprachige Elternvertreter, damit wir für die Eltern aller Kinder Ansprechpartner sind.
Denken Sie an die Kinder, arbeiten Sie mit!!
Elternverein




